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Unterweisung nach §14 (2) Gefahrstoffverordnung

Wissen schafft Sicherheit

Die wichtigste Voraussetzung für sicheres Arbeiten ist, dass die ausführenden Personen die Gefahren bei ihrer Arbeit richtig einschätzen können sowie Maßnahmen beherrschen und anwenden, die zu ihrer eigenen Sicherheit und für die Sicherheit anderer erforderlich sind. Diese Kenntnisse müssen durch eine entsprechende Ausbildung, durch Schulungen und durch Unterweisungen vermittelt und regelmäßig wieder aufgefrischt werden.

In vielen Arbeitsbereichen werden Unterweisungen aufgrund der Vorschriftenlage gefordert. Am bekanntesten ist sicherlich die Unterweisung nach § 14 (2) Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), welche die BEIERLORZER GmbH Ihren Kunden und Ihren Beschäftigten im Umgang mit den Desinfektionsmitteln Chlor, Chlordioxid, Natrium- und Calciumhypochlorit anbietet.

Inhaltliche Schwerpunkte, die kundenspezifisch zusammengestellt werden:

Chlor als Desinfektionsmittel

  • Desinfektion von Wasser
  • Chlorung von Wasser
  • Eigenschaften von Chlor
  • Anlagen zur Chlorung von Wasser
  • Komponenten und Betrieb von Chlorungsanlagen
  • Aufstellungsräume für Chlorungsanlagen und Lagerräume
  • Chlorflaschenwechsel incl. Unterweisungsfilme
  • Sicherer Umgang mit Chlor und Chlorprodukten
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Betriebsanweisungen

Chlordioxid als Desinfektionsmittel

  • Eigenschaften von Chlordioxid
  • Verfahren zur Chlordioxid-Bereitung
  • Anlagen zur Chlordioxid-Bereitung

Natriumhypochlorit als Desinfektionsmittel

  • Eigenschaften von Natrium-/Calcium-Hypochlorit
  • Flüssig-Dosieranlagen
  • Elektrolyse-Anlagen